In diesen Bereichen muss daher nach Meinung des EDÖB damit gerechnet werden, dass eine interessierte Person sich die Mühe macht, nach einer betroffenen Person zu suchen. Ganz unabhängig davon, ob das Gesicht einer betroffenen Person unkenntlich gemacht wird oder nicht, kann diese Person grundsätzlich bereits an Kleidung und Körperhaltung erkannt werden. Insbesondere durch die im Dienst Street View enthaltene Zoom- Funktion, welche über das Auflösungsvermögen des menschlichen Auges hinausgeht, ist es möglich, einzelne Personen gezielt zu betrachten und zu identifizieren, auch wenn deren Gesichter unkenntlich gemacht wurden.