33 Vollkommen anders stellt sich der Sachverhalt dar, wenn die betroffene Person in der Nähe ihres Lebensmittelpunktes (z.B. in einem kleinen Dorf, in der näheren Umgebung ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes, etc.) aufgenommen wurde. Aufgrund der räumlichen Abgrenzung und des zu erwartenden Bewegungsradius einer betroffenen Person ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Interessierter die betroffene Person findet und trotz der Unkenntlichmachung des Gesichtes erkennt, bedeutend grösser. In diesen Bereichen muss daher nach Meinung des EDÖB damit gerechnet werden, dass eine interessierte Person sich die Mühe macht, nach einer betroffenen Person zu suchen.