{"Signatur": "CH_EDÖB_002", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2009-11-11", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_002_google-street-viewwe_2009-11-11.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/0NTDt-eurbhY/google_street_viewweiterzugandasbundesverwaltungsgericht%20(1).pdf", "Checksum": "04d8b0c9c4f5112a74eb5a11a9dc1442"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["google_street_viewweiterzugandasbundesverwaltungsgericht (1)"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Weiterzüge (bis 31.08.2023) 11.11.2009"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Actions justices (jusqu'au 31.08.2023)  11.11.2009"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Impugnazioni (fino al 31.08.2023) 11.11.2009"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Weiterzüge (bis 31.08.2023)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Actions justices (jusqu'au 31.08.2023) "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Impugnazioni (fino al 31.08.2023)"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Google Street View: Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht (2009)"}], "ScrapyJob": "446973/66/2079", "Zeit UTC": "14.04.2026 03:11:06", "Checksum": "0ea17d6043066edc06e5865244b44984", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Weiterzüge (bis 31.08.2023) 11.11.2009\nRegeste:\nGoogle Street View: Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht (2009)\n\n Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter\nEDÖB\nDer Beauftragte\n\nCH-3003 Bern, EDÖB, MS\n\nEinschreiben (R) mit Rückschein\n\nBundesverwaltungsgericht\nPostfach\n3000 Bern 14\n\nIhr Zeichen:\nUnser Zeichen: MS\nSachbearbeiter/in:\nBern, 11.11.2009\n\nKlage in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten\n(Art. 29 Abs. 4 DSG, i.V.m. Art. 35 lit. b. VGG)\ndes\n\nEidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)\nFeldeggweg 1, 3003 Bern\n(Kläger)\n\ngegen\n\nGoogle, Inc.\n1600 Amphitheatre Parkway\nMountain View, CA 94043\nUSA\n(Beklagte)\nund\nGoogle Switzerland GmbH\nBrandschenkestrasse 110\n8002 Zürich\n(Beklagte)\n\nin der Sache\n\nEmpfehlung des EDÖB vom 11. September 2009\n\nbetreffend\n\ndie Bearbeitung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen über Personen und\nAutokennzeichen im Internet\n\nFeldeggweg 1, 3003 Bern\nTel. 031 323 74 84, Fax 031 325 99 96\nwww.edoeb.admin.ch\nI. Begehren\n\nFolgenden Begehren sei stattzugeben:\n\nIm Form von provisorischen Massnahmen:\n1. Google, Inc. sowie der Google Schweiz GmbH sei im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme\ngemäss Art. 33 Abs. 2 DSG das Aufschalten von in der Schweiz aufgenommener Bilder bis zum\ndefinitiven Entscheid zu untersagen.\n\n2. Google, Inc. und der Google Schweiz GmbH seien bis auf weiteres Kamerafahrten in der Schweiz\nzu untersagen.\n\nIm Rahmen der Klage:\n1. Google, Inc. sowie die Google Schweiz GmbH stellen sicher, dass die Veröffentlichung der Bilder\nim Dienst Google Street View nur erfolgt, wenn Gesichter und Autokennzeichen vollständig\nunkenntlich worden sind.\n\n2. Google, Inc. sowie die Google Schweiz GmbH stellen sicher, dass im Dienst Google Street View die\nAnonymität von Personen im Bereich von sensiblen Einrichtungen, insbesondere vor Frauenhäusern,\nAltersheimen, Gefängnissen, Schulen, Sozialbehörden, Vormundschaftsbehörden, Gerichten und\nSpitälern, gewährleistet ist.\n\n3. Google, Inc. sowie die Google Schweiz GmbH stellen sicher, dass der Privatbereich (umfriedete\nHöfe, Gärten usw.) nicht auf Bildträger aufgenommen wird und die bereits aufgenommen Bilder aus\ndem Privatbereich der betroffenen Personen aus dem Dienst Google Street View entfernt werden.\n\n4. Google, Inc. sowie die Google Schweiz GmbH stellen sicher, dass die von Privatstrassen aus\ngemachten Aufnahmen aus dem Dienst Google Street View entfernt werden, sofern keine Einwilligung\nfür die Aufnahmen vorliegt.\n\n5. Google, Inc. sowie die Google Schweiz GmbH informieren mindestens eine Woche im Voraus, in\nwelchen Städten und Dörfern in der darauf folgenden Woche Aufnahmen getätigt werden.\n\n6. Google, Inc. sowie die Google Schweiz GmbH informiert eine Woche vor Aufschaltung aufs Netz,\nwelche Dörfer und Städte aufgeschaltet werden.\n\nII. Sachverhalt\n\n1 Am 19. März 2009 hat Google, Inc. (Beklagte) in Zusammenarbeit mit der Google Schweiz GmbH\n(Beklagte) das Projekt Google Street View in der Schweiz gestartet und damit begonnen, mit\nspeziell hierfür ausgestatteten Fahrzeugen Strassenzüge in der Schweiz zu photographieren.\n\nBeweis: Email vom 18. März; 2009 E2009.03.18-0041\n(Anhang 3)\n\nZweck dieser Aufnahmen ist es, über das Internet (http://maps.google.ch/maps?hl=de&tab=wl)\nvirtuelle Spaziergänge durch die abgebildeten Strassenzüge zu ermöglichen und letztere dem\nInternetnutzer im 360°-Winkel anzubieten.\n\n2/20\n2 Da der Dienst Google Street View in mehreren Ländern eingeführt wurde bzw. eingeführt wird,\nhat sich auch die Artikel 29 Datenschutzgruppe der Europäischen Union mit Google Street View\nbefasst\n\nBeweis: Schreiben von Türk an Google B2009.06.03-0018\n(Anhang 4)\n\nund von Google, Inc. verlangt, dass die Bevölkerung vor Aufnahme der Bilder ausreichend\ninformiert und eine angemessene Frist zu Löschung der von Google, Inc. aufgenommenen Daten\ndefiniert wird. Google, Inc. hat gegenüber dem EDÖB erklärt, dass eine entsprechende\nInformation vor der Aufnahme der Bilder auch in der Schweiz gegeben werde. Bereits im\nZeitraum der Kamerafahrten von Google, Inc. war die Bevölkerung geteilter Meinung über den\nneuen Dienst, und es wurden erste schriftliche Löschungsbegehren an Google, Inc. gestellt.\n\n"}