Grund dafür war die umfassende Revision zur Anpassung der Sozialversicherungsgesetze an das neue Datenschutzgesetz (vgl. Botschaft Anpassung Sozialversicherungsgesetze, BBl 2000 255 ff.). Das wesentliche Ziel dieser Revision war es, in jedem Sozialversicherungsgesetz eine neue Bestimmung zu schaffen, welche die Bearbeitung sämtlicher für das Führen der Versicherung erforderlichen Personendaten gestattet und die Bekanntgabe von Personendaten auf Gesetzesstufe (und nicht wie bisher auf Verordnungsebene) regelt.