Es sind dies vorwiegend Organe, welche die Sozialversicherung durchführen (auch diejenigen, die privatrechtlich organisiert sind, wie beispielsweise Kranken- oder Pensionskassen; vgl. Art. 3 Bst. h DSG), aber auch andere Organe (Zentrale Ausgleichsstelle der AHV, IV-Stellen, Organe der Arbeitssicherheit usw.) sowie Organe, welche die Anwendung der Gesetze überwachen sollen (z.B. das Bundesamt für Sozialversicherung, BSV). Es kann sich auch um kantonale Organe handeln (z.B. kantonale Ausgleichskassen).