frühere Regelungen (auf Verordnungsstufe), welche den Anforderungen an die gesetzliche Grundlage für die Datenbearbeitung durch Bundesorgane nach Inkrafttreten des DSG nicht mehr genügten (Botschaft über die Anpassung und Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung von Personendaten in den Sozialversicherungen vom 24. November 1999; BBl 2000 255 ff.; nachfolgend "Botschaft Anpassung Sozialversicherungsgesetze"). Gesetzliche Schweigepflicht nach Art. 86 BVG