5. Den Ausweisen ist unter anderem zu entnehmen, welche Freizügigkeitsleistungen neu eintretende Versicherte mitbringen, wann und in welcher Höhe sie Einkäufe in die Pensionskasse tätigen, wann und in welcher Höhe sie Pensionskassenguthaben für den Erwerb von Wohneigentum vorbeziehen, ob und wann das Pensionskassenguthaben (infolge Ehescheidung) geteilt wurde und auf welchen Betrag sich ihre angesparten Pensionskassenguthaben belaufen (vgl. angefochtene Verfügung S. 14, Ziff. 4 und S. 15, Ziff. 7). Rechtliches