{"Signatur": "CH_EDÖB_002", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2011-08-12", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_002_axa-stiftung-berufli_2011-08-12.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/do6XghO7JPz0/axa_stiftung_beruflichevorsorgeweiterzugandasbundesverwaltungsge.pdf", "Checksum": "0d44caac330a89fdc1cb09f2450bc8ce"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["axa_stiftung_beruflichevorsorgeweiterzugandasbundesverwaltungsge"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Weiterzüge (bis 31.08.2023) 12.08.2011"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Actions justices (jusqu'au 31.08.2023)  12.08.2011"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Impugnazioni (fino al 31.08.2023) 12.08.2011"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Weiterzüge (bis 31.08.2023)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Actions justices (jusqu'au 31.08.2023) "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Impugnazioni (fino al 31.08.2023)"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "AXA Stiftung berufliche Vorsorge: Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht (2011)"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:10:49", "Checksum": "c93e8f60fb4b6985eef79c2ec78fea42", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Weiterzüge (bis 31.08.2023) 12.08.2011\nRegeste:\nAXA Stiftung berufliche Vorsorge: Weiterzug an das Bundesverwaltungsgericht (2011)\n\n54. Die Zustellpraxis der Beschwerdegegnerin bringt mit sich, dass sämtliche angeschlossenen\nArbeitgeber fortlaufend den offenen Pensionskassenausweisen entnehmen können, welche\nPensionskassenguthaben neu eintretenden Arbeitnehmenden mitbringen, welche ihrer Arbeitnehmenden wann und in welcher Höhe Einkäufe in die Pensionskasse tätigen, welche ihrer Arbeitnehmenden wann und in welcher Höhe Pensionskassenguthaben für den Erwerb von\nWohneigentum vorbeziehen oder verpfänden, ob die Ehe von Arbeitnehmenden gerade geschieden und deshalb die Pensionskassenguthaben geteilt wurden und auf welchen Betrag sich\ndie angesparten Pensionskassenguthaben ihrer einzelnen Arbeitnehmenden jeweils belaufen.\nEs kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Informationen zu Zwecken verwendet werden, die nichts mit der Durchführung der obligatorischen Vorsorge zu tun haben und die nicht\nim Interesse der Betroffenen liegen, indem sie etwa als Entscheidungshilfe herangezogen werden, wenn die nächste Lohnrunde ansteht oder Stellen abgebaut werden müssen. Der Gefahr\neiner derartigen unrechtmässigen Verwendung der auf den Ausweisen enthaltenen Angaben ist\ndurch eine Anpassung der Zustellmodalitäten Rechnung zu tragen\n\n55. Die eingangs gestellten Anträge sind damit begründet. Um ihren Schutz wird höflich ersucht.\n\nEIDGENÖSSISCHER DATENSCHUTZ- UND\nÖFFENTLICHKEITSBEAUFTRAGTER\n\nHanspeter Thür\n\nDreifach\n\n15/15\n"}