Zu diesem Zweck wird sie nach ihrem Namen, Vornamen, ihrer Funktion und dem Krankenhaus, für das sie arbeitet, sowie nach der direkten Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse gefragt (es muss sich um eine offizielle Telefonnummer und eine offizielle E-Mail-Adresse des Spitals handeln). Nur akkreditierte Ärzte oder Pflegefachpersonen, sowie das Koordinationspersonal einer anerkannten IPS (oder Notfallstation) eines Schweizer Spitals sind auskunftsberechtigt. Abfragen aus dem Ausland haben über national zuständige Organisation zu erfolgen (z. B. ABM).