34 Sowohl bei den früheren Eintragungsmethoden wie auch beim geplanten Prozess mittels kann pro E-Mail-Adresse nur ein einziges Profil erstellt verwendet werden. Es gibt zudem bei einer Eintragung keine Kontrolle diesbezüglich, ob eine Person bereits im Register verzeichnet ist; eine Person kann also durch die Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen mehrere Profile anlegen. Allerdings wird auch das Datum der Registrierung bzw. der Aktivierung des Profils gespeichert. Falls für eine Person mehrere Profile vorliegen, kann so die aktuellste Willensbekundung ermittelt werden.