30 SWT hatte vor der Einführung des Registers ein Rechtsgutachten einer Anwaltskanzlei zum Thema Datenschutz eingeholt. Die Möglichkeit der Registrierung über Smartphone/Tablet war jedoch nicht bewertet worden, da sie erst später eingeführt wurde. Die Einführung dieser Art der Registrierung zielte darauf ab, den Prozess zu vereinfachen, indem die physische Handlung – das Scannen oder Versenden des Datenblatts per Post – wegfiel, da dies zu vielen Verfahrensabbrüchen führte. 31 Schliesslich hat SWT angegeben, dass keine Überprüfung der bestehenden Profile auf ihre Authentizität geplant sei. 2.3. Registrierungsprozesse 2.3.1. Vorbemerkungen und Allgemeines