27 In einer potenziellen Spendesituation – d.h. bei einer Hirntoddiagnose oder der Entscheidung, die Behandlung abzubrechen – kontaktiert die zuständige Person des behandelnden Spitals das NOSR, um in Erfahrung zu bringen, ob der Patient dort registriert ist (vgl. unten Ziff. 2.5). Wenn dies der Fall ist, übermittelt das NOSR dem Spital das Datenblatt, das den Willen des Patienten enthält. Das Dokument hat die Funktion, den Willen des Patienten bekannt zu machen und zu dessen Umsetzung zu verhelfen.