23 Wie oben bereits dargelegt, ist SWT die Nationale Zuteilungsstelle im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit BAG (Art. 19 Transplantationsgesetz) und nimmt damit die entsprechenden Aufgaben wahr, die das Transplantationsgesetz vorsieht. Dazu gehören insbesondere die Führung der Warteliste der Anwärter auf eine Organtransplantation und die Zuteilung der verfügbaren Organe. Im Auftrag der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) koordiniert SWT auch die Aufgaben, die den Kantonen durch das Transplantationsgesetz zugewiesen werden.