22 SWT erklärte, grundsätzlich daran interessiert zu sein, den Betrieb des NOSR fortzusetzen. Dieser Punkt müsse jedoch noch vom Stiftungsrat entschieden werden, was gemäss SWT nach der Veröffentlichung des vorliegenden Berichts erfolgen werde. Die Nutzung des NOSR nach der Einführung des künftigen eidgenössischen Registers sei noch nicht geklärt. Dasselbe gelte für die mögliche Beziehung zwischen dem NOSR und dem neuen Register. 2. Sachverhalt 2.1. Allgemeines zu Swisstransplant und zum Organspenderegister