21 Wann diese Revision in Kraft tritt und auf welches Datum das neue Register in Betrieb genommen wird, ist noch nicht bekannt. Gemäss Mitteilung könne die neue Regelung frühestens 2024 eingeführt werden. Es wird klargestellt, dass die Einführung des neuen Registers nicht dazu führt, dass Willenserklärungen, die auf andere Weise abgegeben wurden, ungültig werden – das neue Gesetz verhindert mit anderen Worten nicht die Fortsetzung anderer, heute gültiger Lösungen. 1.7. Zukunft des Registers