Seite 7 von 28 Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB wird vom BAG ein Register eingerichtet, das von der Nationalen Zuteilungsstelle (derzeit SWT) betrieben werden wird (nArt. 10a Abs. 1 Transplantationsgesetz). Wie derzeit im NOSR wird es möglich sein, in diesem Register den Willen zur Spende festzuhalten, d.h. eine Zustimmung, eine Ablehnung oder andere diesbezügliche Erklärungen.