20 Mit Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 wurde eine Revision des Transplantationsgesetzes angenommen, die nunmehr das System der mutmasslichen Einwilligung vorsieht.1 Wenn der Patient keine gegenteiligen Angaben hinterlässt, wird davon ausgegangen, dass er der Organentnahme zustimmt – vorbehaltlich eines Widerspruchsrechts der Angehörigen. In diesem Zusammenhang 1 https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/transplantationsmedizin/rechtsetzungsprojekte- in-der-transplantationsmedizin/indirekter-gegenvorschlag-organspende-initiative.html