Ist kein Dokument vorhanden, werden die Angehörigen gefragt, ob ihnen eine Erklärung des Patienten bekannt ist. Letztendlich müssen die Angehörigen über die Entnahme entscheiden und dabei den mutmasslichen Willen des Patienten respektieren. Wenn keine Angehörigen erreicht werden können, wird auf die Entnahme verzichtet. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass gemäss den Richtlinien der SAMW die vorbereitenden medizinischen Massnahmen nach der Feststellung des Todes auf maximal 72 Stunden begrenzt sind. Den Beteiligten bleibt daher nur wenig Zeit, um über eine Organentnahme zu entscheiden.