Bericht von ZFT nicht thematisiert. Es sei jedoch vorweggenommen, dass bei keiner dieser Methoden eine amtliche Überprüfung der Identität vorgenommen wurde. Bei der Variante «Postweg» wurde die Postadresse als Identifikationsmittel verwendet, bei der Eintragung über den Computer wurde die Kopie eines Identitätsnachweises verlangt. 6 Nach einer summarischen Plausibilisierung der im Bericht ZFT beschriebenen Mängel eröffnete der EDÖB am 13. Januar 2022 eine Sachverhaltsabklärung. 1.2. Partei und Beteiligte