Wenngleich die Angabe einer fixen Speicherdauer zu bevorzugen wäre, sind die von Microsoft vorgebrachten Gründe, stattdessen die Kriterien für die Speicherdauer anzugeben, nachvollziehbar. Die Benutzer erhalten auf diese Weise eine Vorstellung darüber, wie lange ihre Daten gespeichert werden, was für den Entscheid darüber, einer bestimmten Datenbearbeitung zuzustimmen, ausreichend ist. Dieser Vorschlag steht auch in Einklang mit der neuen EU Datenschutzgrundverordnung, welche eben diese Lösung für den Fall, dass die Nennung fixer Aufbewahrungsfristen nicht möglich ist, ausdrücklich vorsieht. Der EDÖB akzeptiert daher diesen Vorschlag von Microsoft.