Der EDÖB akzeptiert diesen Vorschlag. Die Empfehlung Nr. 2 wird damit umgesetzt, die Empfehlung Nr. 3 hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten auch. Der Titel der neuen Wahlseite „Choose privacy settings for your device“ weist klar darauf hin, dass hier Datenschutzeinstellungen vorgenommen werden können. Anders als in der ursprünglich geprüften Version wird damit nicht mehr der Eindruck erweckt, es handle sich um vernachlässigbare und damit leicht zu überspringende Informationen. Die Voraussetzungen für eine rechtsgültige Einwilligung nach Art. 4 Abs. 5 DSG werden ebenfalls erfüllt, indem die Betroffenen, wie bereits ausgeführt, ausreichend informiert werden und alternative Wahlmöglichkeiten