Zudem sollten die Nutzer über die Datenbearbeitung im Rahmen der Funktion SmartScreen auf der neuen Wahlseite „Choose privacy settings for your device“ und nachfolgend auf der „Learn More“ Seite informiert werden. Dies hielt der EDÖB in der E-Mail vom 21. Dezember 2016 fest. Mit Schreiben vom 5. Januar 2017 bestätigte Microsoft die Umsetzung der Vorschläge samt dem vorgesehenen Zeitplan.