Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat bei Microsoft Corporation (nachfolgend „Microsoft“) eine Sachverhaltsabklärung zu den Datenbearbeitungen im Rahmen von Windows 10 durchgeführt. Mit Schlussbericht vom 19. August 2016 wurden Microsoft die dabei festgestellten Mängel in Form von informellen Empfehlungen unterbreitet verbunden mit dem Hinweis, diese in formeller Form zu erlassen und nötigenfalls bei Bundesverwaltungsgericht einzuklagen, sollte Microsoft sie nicht akzeptieren und umsetzen.