Selbstverständlich erfolgt die Publikation unter dem Vorbehalt, dass keine aus Sicht von Microsoft vertraulichen Daten, welche Geschäftsgeheimnisse offenbaren oder die Konkurrenzfähigkeit beeinflussen könnten, bekannt gegeben werden. Microsoft wird daher aufgefordert, den Schlussbericht auf solche vertraulichen Inhalte hin zu überprüfen und dem EDÖB mit Frist von 30 Tagen entsprechend schriftliche Rückmeldung zu erstatten. Mit freundlichen Grüssen Eidgenössischer Datenschutz- und Verfahrensleitender Jurist Öffentlichkeitsbeauftragter Adrian Lobsiger Andreas Sidler