Der vorliegende Kontrollbericht enthält Feststellungen sowie Empfehlungen, welche vom EDÖB auf Basis der Sachverhaltsabklärung verfasst wurden. Der vorliegende Schlussbericht wird Microsoft zur Kenntnisnahme zugestellt. Innert Frist von 30 Tagen nach Zustellung hat Microsoft dem EDÖB mitzuteilen, ob allfällige Bemerkungen dazu vorliegen und ob die Empfehlungen akzeptiert werden. Für den Fall, dass Microsoft diese nicht akzeptiert oder umsetzt, kann der EDÖB formelle Empfehlungen im Sinne von Art. 29 Abs. 3 DSG aussprechen und die Angelegenheit gegebenenfalls dem Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid vorlegen (Art. 29 Abs. 4 DSG).