Die Datenschutzbestimmungen sind wie folgt zu ergänzen:  für jede Datenkategorie durch Angaben über die Speicherdauer. Wie die in diesen Empfehlungen formulierten Vorgaben konkret umgesetzt werden, ist Sache von Microsoft. Im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit und Nachkontrollen wird der EDÖB entsprechende Umsetzungsvorschläge von Microsoft auf deren Datenschutzkonformität hin prüfen. 37/38 5. Verfahren und weiteres Vorgehen