 die Betroffenen ausreichend über die Datenbearbeitungen und Wahlmöglichkeiten informiert werden und  von den Betroffenen für Datenbearbeitungen, die über das für das Bereitstellen eines aktuellen und sicheren Betriebssystems Notwendige hinaus gehen und darüber hinaus besonders schützenswerte Daten oder Persönlichkeitsprofile zum Gegenstand haben, eine explizite Einwilligung eingeholt wird. 35/38 Daher gelangt der EDÖB zu folgenden Empfehlungen für die Datenbearbeitung durch Microsoft im Rahmen von Windows 10: