Der EDÖB hält fest, dass der Seitenaufbau und der Inhalt der Seiten „Schnell einsteigen“ und „Einstellungen anpassen“ nur beschränkt den Anforderungen an eine transparente Information genügen. Damit verletzt Microsoft die Grundsätze der Art. 4 Abs. 2 bis 4 DSG für eine transparente Datenbearbeitung, für eine Bearbeitung nach Treu und Glauben und der Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung. Dies zeigt sich unter anderem durch den Umstand, dass aus der Überschrift „Schnell einsteigen“ in keiner Weise geschlossen werden kann, dass mittels Klick auf den Button „Express-Einstellungen verwenden“ umfassende Datenbearbeitungen aktiviert werden.