Aufgrund der Auswertung der eingereichten Unterlagen und Dokumente gelangt der EDÖB zu einer kritischen Gesamtbeurteilung der Datenbearbeitung von Microsoft im Rahmen von Windows 10. Die Abklärungen haben gezeigt, dass die Datenbearbeitung nicht in allen Aspekten datenschutzkonform verläuft. Der EDÖB ist in seiner Kontrolle auf Sachverhalte gestossen, welche aus datenschutzrechtlicher Sicht einer Verbesserung resp. Änderung bedürfen. Ausgehend von diesem Gesamtbild erlässt der EDÖB zuhanden von Microsoft seine Gesamtbeurteilung in Form eins Schlussberichts mit Empfehlungen.