Die Deklaration von Microsoft, dass das EU-US-Privacy Shield-Abkommen auch für Datenübermittlungen aus der Schweiz Anwendung findet, ändert an diesen Anforderungen nichts, da das EU-US- Privacy Shield-Abkommen keine Datenübermittlungen aus der Schweiz in die USA miteinschliesst. Der Bundesrat ist jedoch zurzeit daran eine analoge Regelung zum EU-US-Privacy Shield-Abkommen mit den USA zu verhandeln.