78 Urteil des EuGH in der Rechtssache C-362/14 vom 06.10.2015. 33/38 festgestellten Mängel auch auf das Schweizer Safe Harbor Abkommen zu, weshalb auch dieses kein angemessenes Schutzniveau sicherstellen kann. Daher müssen auch für Datenübermittlungen von der Schweiz in die USA vertragliche Garantien oder eine andere Massnahme nach Art. 6 Abs. 2 DSG getroffen werden.