69 Vgl. Ziff. 3.3 vorstehend. 70 Vgl. Ziff. 3.4 vorstehend. 71 Vgl. BBl 2003 2127. 32/38 3.5.3 Mögliche künftige Einwilligung der Betroffenen unter Behebung der festgestellten Transparenzmängel Wie unter Ziff. 3.4.1 dargelegt, hat Microsoft auf der Seite „Einstellungen anpassen“ grundsätzlich die Möglichkeit eingebaut, dass die Benutzer für die dort aufgeführten Datenbearbeitungen eine Einwilligung vornehmen können.