Zusammenfassend können die gegen die Grundsätze der Transparenz und der Verhältnismässigkeit verstossenden Datenbearbeitungen von Microsoft im Rahmen von Windows 10 in der aktuellen Ausgestaltung weder durch ein überwiegendes privates Interesse noch durch eine Einwilligung gerechtfertigt werden. Microsoft hat damit für die über das Anbieten eines sicheren und zuverlässigen Betriebssystems hinausgehenden Datenbearbeitungen keinen Rechtfertigungsgrund.