Eine Behebung dieser Mängel setzt voraus, dass die Nutzer ausreichend informiert werden. Dies muss damit beginnen, dass die Nutzer über die Wahlmöglichkeiten angemessen in Kenntnis gesetzt werden. Weiter müssen im Minimum Informationen über die Datenkategorien mit den jeweiligen Datenbearbeitungszwecken, die Kategorien der an der Datensammlung beteiligten Dritten, die Weitergabe der Daten an Dritte sowie die Aufbewahrungsdauer mitgeteilt werden.