66 Vgl. Ziff. 3.3 vorstehend. 67 Vgl. Ziff. 3.4 vorstehend. 68 Art. 13 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 lit. a DSG. 31/38 Verstoss gegen das Transparenzprinzip Wie erwähnt ist das Transparenzprinzip ein Grundpfeiler des Schweizerischen Datenschutzrechts69. Die Rechtfertigung einer dagegen verstossenden Datenbearbeitung ist daher nur schwer vorstellbar.