Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Datenbearbeitungen im Rahmen von Windows 10 in inhaltlicher Hinsicht verhältnismässig sind, soweit sie den primären Zweck, ein sicheres und effizientes Betriebssystem anzubieten, betreffen. Darüber hinausgehende Bearbeitungen sind nicht verhältnismässig und müssen mit einem Rechtfertigungsgrund legitimiert werden. In zeitlicher Hinsicht kann festgehalten werden, dass die Datenbearbeitungen im Rahmen von Windows 10 verhältnismässig sind. 3.5 Rechtfertigungsgründe