Bei der erweiterten Aufbewahrungsdauer von 13 Monaten für Informationen zu installierten Updates gilt es zu beachten, dass der Eingriff in die Persönlichkeit der Betroffenen durch die Bearbeitung dieser Daten marginal ist. Weiter ist für die Analyse von Inkompatibilitäten bei Updates bei speziellen Konstellationen von Hardware und Software die Kenntnis über die während eines Jahres installierten Updates unter Umständen notwendig und damit auch verhältnismässig.