24/38 Zur Frage, inwiefern die einwilligenden Erklärungen angesichts der festgestellten Transparenzmängel rechtlich zu beurteilen sind und in welchen Konstellationen darüber hinaus eine explizite Einwilligung nötig ist, verweisen wir auf Ziff. 3.5 dieses Berichts. 3.4.2 Verhältnismässigkeit in zeitlicher Hinsicht