Beides ist bei Windows 10 in der untersuchten Version dem Grundsatz nach der Fall: So lassen sich die über die Grundfunktionalitäten hinausgehenden Datenbearbeitungen resp. die dazugehörigen Dienste deaktivieren. Damit kann der Nutzer quasi zwei verschiedene Produktevarianten einsetzen: Das Betriebssystem mit eingeschränktem erweitertem Funktionsumfang sowie das Betriebssystem mit den darüber hinausgehenden Funktionen. Der Benutzer hat mit anderen Worten, die Möglichkeit, zu den über die das Betriebssystem im engeren Sinne hinausgehenden Datenbearbeitungen eine Einwilligung abzugeben oder nicht.