Da der Nutzer eigentlich ein Betriebssystem erwirbt, muss es folglich stets möglich sein, dieses ohne die Bearbeitung von Überschussinformationen betreiben zu können. Er muss die Wahl haben zwischen einer Vollnutzung, inklusive der zusätzlichen Funktionen, und einer Teilnutzung, die sich auf das für das Betriebssystem Notwendige beschränkt. Dass durch die Einschränkung der Datenbearbeitung die zusätzlichen Dienste möglicherweise nur teilweise oder gar nicht funktionieren, muss der Nutzer dabei allerdings in Kauf nehmen.