48 Art. 4 Abs. 2 DSG. 49 BBl 1988 II 450. 50 BGE 125 II 473 E. 4.b S. 476. 51 Vgl. Ziffer 3.2 vorstehend. 23/38 geschützte Systeme jedoch auch die Geräte anderer Nutzer in der gesamten Windows 10 Systemlandschaft, weshalb dieser Sicherheitsmechanismus nicht von der Wahl des einzelnen Benutzers abhängig sein darf. Im Gegensatz zu den Versionen für Private bietet die Enterprise Version die Möglichkeit, die Übermittlung vollständig zu unterbinden.