Zudem werden die Nutzer nicht angemessen über die bestehenden Wahlmöglichkeiten auf der Unterseite „Einstellungen anpassen“ in Kenntnis gesetzt. Auch auf der Seite „Einstellungen anpassen“ werden die relevanten Informationen nur unvollständig wiedergegeben, ohne dass hier ein direkter Zugriff auf die relevanten Passagen in den Datenschutzbestimmungen möglich wäre. Damit verletzt Microsoft bei Datenbearbeitungen im Rahmen von Windows 10 das Transparenzprinzip. 47 Vgl. Ziffer 3.4 der Sachverhaltsfeststellung. 22/38 3.4 Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung