Microsoft hat für Apps aus dem Windows Store vorgesehen, dass die Entwickler für Apps, welche Personendaten erheben, eine Datenschutzerklärung aufstellen und diese einhalten müssen. Weiter sind die Zugriffe auf Hardwarefunktionen (z.B. Kamera, Mikrofon) und Daten (z.B. Fotos, Kontakte, Kalender) in der Beschreibung zu den einzelnen Apps auszuweisen. Da Apps nicht Gegenstand der vorliegenden Kontrolle waren, wird auf detailliertere Ausführungen dazu verzichtet.