Weiter lässt sich auch bei den Daten zur Position (insb. zum Positionsverlauf) nicht ausschliessen, dass daraus Rückschlüsse, z.B. aus Kirchen-, Moscheen- oder Synagogenbesuchen auf religiöse Ansichten oder Tätigkeiten oder aus Aufenthalten in einer Spezialklink zur Gesundheit, ableiten lassen. Weiter können auch in den Browserdaten (Benutzereingaben und Browserverlauf) oder Informationen zum Smart Screen besonders schützenswerte Daten, wie zur Gesundheit oder Intimsphäre, enthalten sein. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass es sich zumindest bei einem Teil der erfassten Informationen (insb. Kalender, Position, Browserdaten) um besonders schützenswerte Personendaten gemäss Art.