Besonders schützenswerte Personendaten Besondere Vorschriften sieht das DSG in Art. 3 lit. c für die Bearbeitung von Daten vor, welche die Persönlichkeit von Personen besonders stark berühren. Die Kategorien der besonders schützenswerten Personendaten sind abschliessend in Ziffer 1-4 aufgezählt. Hierzu gehören religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten und Tätigkeit, insb. Mitgliedschaften in entsprechenden Vereinigungen22, weiter Angaben über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Rassenzu-