Die im Rahmen von Windows 10 durch die Softwarefeatures bearbeiteten Daten, welche Rückschlüsse auf einen Nutzer resp. dessen Gerät erlauben, sind Personendaten im Sinne des DSG. Einige dieser Daten können direkt einer bestimmten Person zugeordnet werden, z.B. Kontakte oder Kalenderdaten. Dadurch, dass die Daten aber innerhalb eines bestimmten Nutzer-Accounts oder hinsichtlich eines bestimmten Geräts bearbeitet werden, lassen sich auch an sich unpersönliche Daten wie z.B. Position, Feedback und Diagnose einer bestimmten Personen zuordnen, womit sie als Personendaten zu qualifizieren sind.