THALMANN, Zur Anwendung des schweizerischen Datenschutzgesetzes auf internationale Sachverhalte, sic! 13/2007 S. 341 f. 5/38 2. In Abweichung der ursprünglichen Angaben, wonach Daten zu installierten Updates während 13 Monaten gespeichert würden, hat Microsoft Corporation diese Speicherdauer in den Ausführungen vom 2. Mai 2016 gestrichen. Sie hat aber weder diese Streichung begründet noch eine neue Speicherdauer genannt. Daher muss der EDÖB in den nachfolgenden Ausführungen nach wie vor von einer Speicherdauer von 13 Monaten ausgehen.