Microsoft hat dem EDÖB daraufhin ihre Änderungs- und Korrekturvorschläge mit Schreiben vom 2. Mai 2016 in englischer Sprache mitgeteilt. Diese Vorschläge wurden im vorliegenden Schlussbericht übernommen, sofern nachfolgend keine Differenz ausgewiesen wird. Differenzen bestehen noch hinsichtlich folgender Punkte: 1. Microsoft Corporation hat mitgeteilt, dass die Microsoft Schweiz GmbH nicht Dateninhaberin sei und keine Daten im Rahmen von Windows 10 bearbeite. Damit habe Microsoft Schweiz GmbH in diesem Zusammenhang keinerlei Verpflichtungen und erfülle lediglich die Aufgabe, den Schriftenwechsel mit dem EDÖB entgegen zu nehmen und weiterzuleiten.