1 Ergänzt mit Formulierungsvorschlag der Microsoft Corporation vom 30. November 2016. Dieser und die folgenden übernommenen Vorschläge und Ergänzungen sollen primär dem besseren Verständnis dienen. 4/38 2. Sachverhalt 2.1 Sachverhaltsfeststellung vom 24. März 2016 Der EDÖB hat seine Feststellungen zum Sachverhalt schriftlich festgehalten und Microsoft am 24. März 2016 zustellen lassen. Zwecks Ergänzung des in diesem Bericht wiedergegebenen Sachverhalts kann vollumfänglich auf diese Sachverhaltsfeststellung vom 24. März 2016 verwiesen werden.