Vor diesem Hintergrund hat der EDÖB im Rahmen seiner Abklärungen den Fokus auf die Verhältnismässigkeit, die Transparenz und die Rechtfertigung der für die durchschnittlichen Benutzer erkennbaren Datenbearbeitung gelegt. Eine vertiefte technische Analyse der Programme und maschinellen Prozesse wurde nicht durchgeführt, zumal das neue Konzept des Betriebssystems ohnehin laufend Anpassungen und Änderungen von technischen Funktionen und Routinen erlaubt. 3/38 Der EDÖB hat folgende Aspekte der Datenbearbeitungen im Rahmen von Windows 10 geprüft: